Arbeitszeugnis - Rechtsgrundlage, Anspruch und Formulierungen


Ihr Arbeitszeugnis Recht sichert Ihnen zu, dass Sie ein Arbeitszeugnis anfordern können. Beispielsweise, weil Ihr Zeitarbeitsvertrag fristgerecht ausläuft, Ihnen eine Kündigung ausgesprochen wurde oder Sie selbst das Unternehmen verlassen möchten.

In Deutschland besteht eine gesetzliche Grundlage des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis (geregelt durch die Gewerbeordnung). Dieses Arbeitszeugnis kann einfach oder qualifiziert geschrieben sein (Erläuterungen siehe unten). Bestehen Sie immer auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, damit Sie die bestmöglichen Chancen bei einer neuen Bewerbung haben.

Achtung: Haben Sie sich für ein einfaches Arbeitszeugnis entschieden, ist Ihr Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erloschen!

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Sie haben nach jeder Kündigung einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ihr Arbeitgeber muss Sie jedoch nicht auf diese Möglichkeit hinweisen. Einzig Ihnen obliegt es, rechtzeitig ein Arbeitszeugnis anzufordern (sogenannte „Holschuld“). Achten Sie hierbei auf Ihre Frist: spätestens sechs Wochen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses muss die Bitte nach einem Zeugnis vorliegen. Drei Jahre später verjährt Ihr Anspruch auf ein Zeugnis!

Falls Sie selbst kündigen, legen Sie Ihrem Kündigungsschreiben gleich die Bitte nach einem Arbeitszeugnis bei. Innerhalb von zwei bis drei Wochen - spätestens aber zum Ablauf der Kündigungsfrist - wird üblicherweise ein Dokument ausgestellt.

Arbeitszeugnis Recht - Formulierungen für Arbeitnehmer

Die Formulierungen für ein Arbeitszeugnis sind in Deutschland klar geregelt. Ein Arbeitszeugnis muss stets der Wahrheit entsprechen und wohlwollend gemeint sein. Darüber hinaus sind klare und verständliche Formulierungen notwendig. Sind sie dies nicht, kann unter Umständen eine Diskreditierung des ehemaligen Arbeitnehmers dahinterstecken.

Ersichtlich sind diese Formulierungen häufig nicht für Laien, sondern nur von anderen Personalern. Offene Kritik hat in einem qualifizierten Arbeitszeugnis nichts verloren, da für einen Arbeitnehmer die Bewerbungschancen nicht gemindert werden dürfen.

Wir übersetzen deshalb sämtliche Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis in Form von Schulnoten. So können Sie die gängige Praxis von Personalern verstehen. Die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ entspricht so der Note sehr gut. „Hat sich bemüht“ hingegen wird mit der Note ungenügend übersetzt.

Als Ausgangsnote für ein Arbeitszeugnis wird immer die Note befriedigend (3) angesehen (Urteil des BAG im Jahre 2014). Sind Sie damit nicht einverstanden, müssen Sie selbst beweisen, dass Sie eine bessere Note verdient haben. Fällt die Bewertung unter die Schulnote befriedigend, muss hingegen Ihr Arbeitgeber Beweise erbringen, dass Ihre Leistung tatsächlich während Ihrer Arbeitstätigkeit so schlecht war.

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Was muss in einem Arbeitszeugnis aufgeführt werden?

Zu den beruflichen Leistungen des Arbeitgebers werden in einem Arbeitszeugnis Angaben zu

  • Fertigkeiten und Fachkenntnissen
  • Arbeitsbereitschaft und Qualität der ausgeführten Arbeit (Arbeitstempo, Effizienz)
  • Arbeitsergebnisse
  • berufliches Engagement
  • Auffassungsgabe und Ausdrucksvermögen sowie
  • besondere Fertigkeiten
niedergeschrieben.

Beim Sozialverhalten werden

  • der Umgang mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten
  • bei Führungskräften das Führungsverhalten und
  • die Kompromissbereitschaft
beurteilt.

Formvorschriften für Arbeitszeugnisse

Für ein Arbeitszeugnis gibt es Formvorschriften, deren Einhaltung Sie bei Erhalt Ihres Dokumentes kontrollieren sollten. So ist unter anderem auf eine gute Papierqualität (ab 120 mg) zu achten, denn es handelt sich bei einem Arbeitszeugnis um eine Art Urkunde. Weitere Vorschriften beziehen sich auf:

  • eine Schriftform und das Vorliegen im Original mit Unterschrift
  • das Nutzen von Firmenpapier mit Namen und Anschrift des Unternehmens
  • der Länge des Zeugnisses von 1 bis 3 DIN 4 Seiten
  • dem Ausschluss von Rechtschreib- und Grammatikfehlern
  • dem Ausschluss von Ausrufungs- oder Fragezeichen
  • der Verwendung eines einheitlichen Schrifttyps
  • der Formulierung in Perfekt oder Imperfekt
  • dem Versehen mit einem korrekten Ausstellungsdatum

Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung

Nach einer Kündigung - von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber - sollten Sie innerhalb kurzer Zeit bereits ein Arbeitszeugnis anfordern. Mit diesem können Sie dann auf die Suche nach einem neuen Job gehen und sich bei anderen Unternehmen vorstellen. Die Anforderung sollte schriftlich erfolgen und benötigt nur einen kurzen Zweizeiler.

Sie müssen der Aufforderung Ihres Arbeitgebers, sich selbst ein Arbeitszeugnis auszustellen, nicht nachkommen. Falls Ihr Arbeitgeber nach einem Entwurf von Ihnen fragt, können Sie dies ebenfalls ablehnen.

Einfaches Arbeitszeugnis vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis

Auf einem einfachen Arbeitszeugnis werden neben persönlichen Daten (Name und Anschrift) nur Dauer und Art der Tätigkeit festgehalten. Somit ist ein einfaches Arbeitszeugnis bei weitem nicht so aussagekräftig wie ein qualifiziertes. Bei diesem kommen detailliert noch Bewertungen der Arbeitsleistungen und des Sozialverhaltens hinzu.

Bestehen Sie immer auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Dies hat einen hohen Stellenwert in jedem Personalbüro. Damit sich Ihr neuer Arbeitgeber einen guten Überblick über Ihre Berufserfahrung und Eignung machen kann, benötigt er verschiedenen Angaben, die nur in einem qualifizierten Arbeitszeugnis enthalten sind.

Arbeitszeugnis nicht akzeptieren - bitten Sie um Nachbesserung

Haben Sie Zweifel an einigen Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis, dann könnte es sich unter Umständen um sogenannte Geheimcodes handeln. Diese werden zwischen Personalern ausgetauscht und sind in Deutschland zwar nicht erlaubt, werden aber im Rahmen der Zeugnissprache dennoch genutzt.

Zeugniswert.de hilft Ihnen, durch die Nutzung unseres Tools sämtliche Geheimcodes in Ihrem Arbeitszeugnis zu entlarven. Satz für Satz wird Ihr Dokument unter die Lupe genommen. Sind Codes enthalten, können Sie die Bedeutung dank der Analyse erkennen.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis behindert Sie auf der Suche nach einem neuen Job und wirkt sich auf Ihre Karriere negativ aus. Bestehen Sie deshalb darauf, dass Ihr Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert wird. Eine Nachbesserung ist zwingend notwendig, wenn Sie mit Ihrem Zeugnis unzufrieden sind und es nicht den Tatsachen entspricht.

Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung nach oder vereinbaren Sie zur Klärung einen Termin. In diesem bringen Sie Ihre Zweifel vor und bitten um Abänderung einzelner Passagen oder des gesamten Arbeitszeugnisses. Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber dann eine Frist zur Nachbesserung.

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Arbeitszeugnis nicht erhalten - Was sollten Sie jetzt veranlassen?

Sie haben um ein Arbeitszeugnis gebeten und diesem Wunsch wurde nicht nachgekommen? Ihr Arbeitgeber hat zwei bis drei Wochen Zeit, Ihnen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen. Bis spätestens zum Ende Ihrer Arbeitstätigkeit muss das Dokument dann aber Ihnen übergeben werden.

Fragen Sie ruhig und höflich nach, welche Gründe der Übergabe eines Arbeitszeugnisses bisher entgegenstanden. Häufig ist es der Arbeitsflut geschuldet, so dass Sie Ihrem Arbeitgeber eine kleine Nachfrist setzen können.

Die Nachfristsetzung durch Sie sollte schriftlich erfolgen und per Einschreiben/Rückschein dokumentiert werden. Sie können Ihren Arbeitgeber bei Nichtübersendung Ihres Arbeitszeugnisses auch abmahnen. Diese Abmahnung sollte ebenfalls über Einschreibung/Rückschein verschickt werden.

Ist die Nachfrist verstrichen oder wurde auf die Abmahnung nicht reagiert, bleibt Ihnen nur der Gang zu einem Fachanwalt. Der Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihren Anspruch (in Form einer Zeugnisklage) notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Ist Ihnen durch die Nichtzusendung Ihres Arbeitszeugnisses, der verspäteten Zustellung oder einem nicht korrekten Inhalt ein Schaden entstanden, können Sie Schadenersatz verlangen. Ein Schaden könnte in diesem Fall etwa ein Verdienstausfall sein, falls Sie ohne Arbeitszeugnis keinen neuen Job gefunden haben. Bitte lassen Sie sich dazu von einem Fachanwalt beraten.

Zeugniswert.de analysiert Ihr Arbeitszeugnis

Sie haben einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch bezieht sich auf das Zeugnis im Allgemeinen wie auch auf den wohlwollend formulierten Inhalt. Es ist nicht erlaubt, mit versteckten Botschaften auf eventuelle Unzulänglichkeiten hinzuweisen, um Ihnen damit im späteren beruflichen Werdegang Steine in den Weg zu legen.

Zeugniswert.de stellt Ihnen ein Tool zur Verfügung, mit dessen Hilfe Sie einfach und schnell Ihr Arbeitszeugnis überprüfen können. Möchten Sie eine Voranalyse, benötigen wir keinerlei Angaben von Ihnen. Für die umfangreichere Version erbitten wir einige persönliche Daten zur Übersendung einer Rechnung.

Für nur 4,99 € erhalten Sie eine aufschlussreiche Analyse mit teilweiser Bewertung in Schulnoten (für den Leistungs- und Verhaltensteil Ihres Dokumentes). Da unser Tool nicht nachvollziehen kann, ob die Tätigkeitsbeschreibung der Wahrheit entspricht, kontrollierten Sie diesen Part bitte selbständig.

Nach der Eingabe des Textes Ihres Arbeitszeugnisses und einiger weniger Daten erhalten Sie von uns eine Analyse, welche Sie sofort einsehen können. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, per Download die Auswertung als PDF herunterzuladen. So können Sie unsere Einschätzung sicher auf Ihrem PC abspeichern und jederzeit öffnen.

Der Schutz Ihrer Daten ist für uns wichtig und hat oberste Priorität. Deshalb wird das Analyse Ergebnis auch nicht per Post oder Mail versandt. Eine Übergabe der Daten an Dritte erfolgt in keinem Fall.

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Sie haben Ihr Arbeitszeugnis in den Händen und sind nicht sicher, ob dieses den gängigen Formkriterien entspricht? Mit unserem Tool wird ferner der Aufbau, der Umfang und die Vollständigkeit Ihres Arbeitszeugnisses überprüft sowie das Verhältnis von Austritts- zu Ausstellungsdatum.

Wir erweitern ständig unser Angebot für Sie. So setzen wir auf eine stetige Verbesserung des Umfangs und der Genauigkeit unseres Analyse Tools. Haben Sie dazu Fragen, kontaktieren Sie uns einfach unter support@zeugniswert.de. Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

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